Auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer Vorschriften versorgen Energieversorgungsunternehmen die Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.
Für die Gasversorgung in Bad Muskau sind die Ver- und Entsorgungswerke Bad Muskau GmbH Grundversorger im Sinne der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV). Die Ver- und Entsorgungswerke haben hierzu Ergänzende Bestimmungen zur GasGVV erlassen.
Der Anschluss an das Gasnetz wird durch die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und durch die dazu von den Ver- und Entsorgungswerken erlassenen Ergänzenden Bestimmungen zur NDAV geregelt.
Weitere Veröffentlichungen finden Sie unter Rubrik Service.