Für das Versorgungsgebiet der VEW Bad Muskau GmbH erfolgt die Inbetriebsetzung einer Gasanlage nach folgenden Ablauf:
Es gilt die Niederdruckanschlussverordnung in der aktuellen Fassung, § 14 Inbetriebsetzung der Gasanlage.
§ 14 Inbetriebsetzung der Gasanlage
(1) Der Netzbetreiber oder dessen Beauftragter hat die Anlage über den Netzanschluss an das Verteilernetz anzuschließen und in Betrieb zu nehmen, indem er nach erfolgtem Einbau der Messeinrichtung und gegebenenfalls des Druckregelgerätes durch Öffnung der Absperreinrichtungen die Gaszufuhr freigibt. Die Anlage hinter diesen Einrichtungen hat das Installationsunternehmen in Betrieb zu setzen.
(2) Jede Inbetriebsetzung der Anlage ist beim Netzbetreiber von dem Unternehmen, das nach § 13 Abs. 2 die Arbeiten an der Anlage ausgeführt hat, in Auftrag zu geben. Auf Verlangen des Netzbetreibers ist ein von diesem zur Verfügung gestellter Vordruck zu verwenden.
(3) Der Netzbetreiber kann für die Inbetriebsetzung vom Anschlussnehmer Kostenerstattung verlangen. Die Kosten können auf der Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten pauschal berechnet werden. Die Kosten sind so darzustellen, dass der Anschlussnehmer die Anwendung des pauschalierten Berechnungsverfahrens einfach nachvollziehen kann.
Beantragung der Inbetriebsetzung einer Gasanlage auf Formblatt „Antrag auf Inbetriebsetzung einer Gasanlage“ (Anlage 1) durch den verantwortlichen Fachmann des Installationsbetriebes beim Netzbetreiber, Ausgabe Passstück für den Regler
Herstellung der Gasinstallation nach TRGI 600 und der ergänzenden Bestimmungen des Netzbetreibers bzw. Messstellenbetreibers durch den Installationsbetrieb
Abholung und Einbau des Druckreglers und Gaszählers vom Netzbetreiber nach erfolgter Belastungs- und Dichtheitsprüfung
Terminvereinbarung min. 48 Stunden vor der geplanten Inbetriebsetzung mit dem Netzbetreiber zur Öffnung der Absperreinrichtung zur Inbetriebnahme der Gasanlage.
Zur Inbetriebsetzung ist das Formblatt „Auftrag zur Inbetriebsetzung einer Gasanlage“ ausgefüllt an den Netzbetreiber zu übergeben (Anlage 2) .